Apostille und Legalisation: Schweizer Dokumente im Ausland gültig machen
Vollmacht für einen Kauf in Italien, Diplom für eine Stelle in London, Statuten für eine Niederlassung in Dubai: welcher Stempel nötig ist, wer ihn anbringt und wie lange es dauert.
Für Staaten des Haager Übereinkommens von 1961, etwa Italien, Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich, genügt die Apostille: Der Notar beglaubigt Unterschrift oder Kopie, die Staatskanzlei bringt die Apostille an, in der Regel innert ein bis zwei Arbeitstagen.
Für andere Staaten ist die Legalisation nötig: Nach der Staatskanzlei geht das Dokument an die konsularische Vertretung des Ziellandes.
Für andere Staaten ist die Legalisation nötig: Nach der Staatskanzlei geht das Dokument an die konsularische Vertretung des Ziellandes. Die Frist verlängert sich auf ein bis zwei Wochen; fragen Sie vorab, welche Übersetzung verlangt wird.
Die Kanzlei begleitet den gesamten Weg: Beglaubigung, Apostille oder Legalisation, bei Bedarf beglaubigte Übersetzung und Übergabe des fertigen Dokuments. Sie bringen nur Ausweis und Original mit.
Die Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall kontaktieren Sie uns.