Testament in der Schweiz: gültige Formen und Pflichtteile nach der Revision
Eigenhändiges oder öffentliches Testament, seit 2023 reduzierte Pflichtteile und der Erbvertrag: So verfügen Sie gültig und gelassen über Ihren Nachlass.
Das Schweizer Recht kennt das eigenhändige Testament, vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet, und das öffentliche Testament, vom Notar errichtet und vor zwei Zeugen unterzeichnet. Letzteres schliesst jeden Zweifel an Form, Urteilsfähigkeit und Willen aus.
Seit dem 1.
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, jener der Eltern wurde abgeschafft: Erblasser können Ehegatten, Partner oder ein besonders schutzbedürftiges Kind stärker begünstigen.
Der vom Notar beurkundete Erbvertrag erlaubt verbindliche Vereinbarungen, etwa den Verzicht eines Erben oder die Zuweisung des Familienunternehmens. Eine sorgfältige Planung vermeidet Streit unter Erben und optimiert die steuerlichen Folgen.
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