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Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung: heute entscheiden für morgen

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung: heute entscheiden für morgen

Wer regelt Ihre Angelegenheiten und wer entscheidet über Ihre Behandlung, wenn Sie es eines Tages nicht mehr können? Zwei einfache Urkunden, die den Gang zur KESB ersparen.

Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmt eine urteilsfähige Person, wer bei Urteilsunfähigkeit Personensorge, Vermögensverwaltung und Rechtsvertretung übernimmt. Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.

Der Vorsorgeauftrag kann eigenhändig oder vom Notar öffentlich beurkundet werden: Letzteres sichert die Formgültigkeit und empfiehlt sich, wenn Liegenschaften oder Beteiligungen zum Vermögen gehören.

Der Vorsorgeauftrag kann eigenhändig oder vom Notar öffentlich beurkundet werden: Letzteres sichert die Formgültigkeit und empfiehlt sich, wenn Liegenschaften oder Beteiligungen zum Vermögen gehören.

Die Patientenverfügung ergänzt das Bild: Sie hält fest, welche Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden, und nennt die Vertrauensperson für das Gespräch mit den Ärzten. Beide Dokumente sollten alle paar Jahre oder bei familiären Veränderungen überprüft werden.

Die Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall kontaktieren Sie uns.